Lieber Leser,

zum Thema Verpackungsverordnung und Verpackungsvorschrift kursieren diverse Sichtweisen am Markt.

Für Sie als B2B-Geschäftstreibenenden, versuchen wir das Wichtigste im folgenden kurz auf den Punkt zu bringen.

Diese Seite stellt das ganze Thema Verpackungsverordnung gut vor. Außerdem kann man als Unternehmen darüber durch die Landbell AG relativ leicht seine Verpackungsmengen lizensieren:

https://verpackungsgesetz-info.de/

Das Gesetz ändert nichts daran, dass der Inverkehrbringer von Konsumentenverpackung diese lizensieren (bzw. sich um die Rücknahme/ Entsorgung kümmern muss – mit der Lizensierung kauft man sich quasi frei).

In unserem B2B-Verhältnis zwischen Lieferant und Kunde fällt keine Pflicht zur Lizensierung an.

In einem Verhältnis Lieferant zum Endkunde, z.B. Wolfgang Enzensberger kauft für seine Kinder ein Spielgerät, muss in dieser Konstellation der Inverkehrbringer die Umverpackung lizensieren.

Sprich wir als Stretchfolienprofi können für Sie leider keine Lizensierung vornehmen.

Ich hoffe das bringt ein wenig Licht ins Dunkel. Gerne können wir dazu auch telefonieren.

Ihr Team

vom Stretchfolienprofi